Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Letzte Aktualisierung: 4. August 2026
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Nutzung der Vermittlungsplattform KlimaWerk, betrieben von der SNC Strength and Conditioning gGmbH, Peter-Rosegger-Str. 6, 85778 Haimhausen (nachfolgend "Anbieter" genannt).
Die AGB regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Anbieter und den Nutzern der Plattform (nachfolgend "Kunden" genannt), die über die Website Kontaktanfragen an Fachbetriebe der Heizungs- und Klimatechnik stellen.
2. Vertragsgegenstand
KlimaWerk ist ein reiner Vermittlungsservice. Wir vermitteln Kontaktanfragen von Kunden an geprüfte Meisterbetriebe der Heizungs- und Klimatechnik. Der Anbieter selbst erbringt keine handwerklichen oder technischen Dienstleistungen.
Wichtig: Verträge über handwerkliche Leistungen kommen ausschließlich zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Fachbetrieb zustande. KlimaWerk ist kein Vertragspartner dieser Aufträge.
Die Vermittlungsleistung des Anbieters umfasst:
- Entgegennahme und Prüfung der Kontaktanfrage
- Auswahl passender Fachbetriebe aus der Region des Kunden
- Weiterleitung der Anfrage an die ausgewählten Betriebe
- Beratung bei Rückfragen zum Vermittlungsprozess
3. Kostenlosigkeit
Die Vermittlungsleistung ist für den Kunden vollständig kostenlos. Der Anbieter erhält seine Vergütung ausschließlich von den vermittelnden Fachbetrieben. Es entstehen dem Kunden keine versteckten Kosten oder Verpflichtungen.
Die erhaltenen Angebote der Fachbetriebe sind für den Kunden unverbindlich. Es besteht keine Verpflichtung, eines der Angebote anzunehmen oder einen Auftrag zu vergeben.
4. Pflichten des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich, bei der Anfrage wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu machen. Dies umfasst insbesondere:
- Richtige Kontaktdaten (Name, Telefon, E-Mail)
- Realistische Angaben zur Immobilie und zum Anliegen
- Berechtigung zur Einholung von Angeboten (z. B. als Eigentümer oder mit Zustimmung des Eigentümers)
Bei vorsätzlich falschen Angaben behält sich der Anbieter vor, die Vermittlungsleistung einzustellen.
5. Zustandekommen von Aufträgen
Verträge über die Erbringung von handwerklichen Leistungen kommen ausschließlich zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Fachbetrieb zustande. Die Konditionen (Preis, Leistungsumfang, Termine) werden direkt zwischen diesen Parteien vereinbart.
Der Anbieter hat keinen Einfluss auf die Preisgestaltung, Qualität der Ausführung oder Termintreue der Fachbetriebe. Für Mängel an der erbrachten Leistung ist ausschließlich der beauftragte Fachbetrieb verantwortlich.
6. Haftung
Der Anbieter haftet ausschließlich für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Für die handwerkliche Leistung der vermittelten Fachbetriebe haftet der Anbieter nicht. Bei Streitigkeiten zwischen Kunde und Fachbetrieb sind diese direkt miteinander zu klären. Der Anbieter unterstützt jedoch bei der Kontaktaufnahme.
Qualitätssicherung: Alle vermittelten Betriebe durchlaufen einen Prüfprozess (Meisterbrief, Handwerkskarte, Referenzen). Dennoch kann der Anbieter keine Garantie für die Qualität einzelner Leistungen übernehmen.
7. Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß unserer Datenschutzerklärung und den Bestimmungen der DSGVO. Durch die Nutzung unserer Dienste stimmen Sie der Datenverarbeitung gemäß diesen Bestimmungen zu.
8. Änderungen der AGB
Der Anbieter behält sich vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Änderungen werden auf der Website veröffentlicht. Für bereits begonnene Vermittlungsvorgänge gelten die zum Zeitpunkt der Anfrage gültigen AGB.
9. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Anbieters in Haimhausen.
10. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.